Hallo Hundjogi

Ja darfst du! Ich bin selbst davon betroffen da ich, trotz 17 Jahre in Deutschland Wohnhaft, immer noch Dänischer Stattsbürger bin, darf ich weil hiern wohnhaft nach deutschem Gesetzt den Quadro fahren. Hier wie auch in Dänemark wo meine frau und ich im Mai/Juni Urlaub amchten und bei einer kontrolle keine Beanstandung erfuhren.

Es gilt, wie schon gesagt, das deutsche gestzt, welches anch EU abgestimmt ist. Wie es in nicht EU Ländern aussieht weiss ich leider auch nicht würde aber davon ausgehen das dort deren Regeln/Gesetzte geltend sind => also vorher schlau machen.

Gruss Nils/Der Däne