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Zulassung und Versicherung

Das ist eine Diskussion über Zulassung und Versicherung im Bereich Allgemeines des Quadro 350S ; ...

  1. #1
    Benutzer Avatar von 3RadFan
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    Zulassung und Versicherung

    Mein 350 S ist da. Gestern zugelassen und abgeholt. Ich habe nur einen kleinen Motorradkennzeichen bekommen! Die nette junge Dame am Schalter antwortete auf meiner Nachfrage, dass ich ein dreirädriges Motorrad habe und es gibt kein Kennzeichen für vorne und ich hätte eh kein Platz es vorne anzuschrauben. Die kennen sich aus! Super!
    Zulassungsgeb.: ca. 45,- Wunschkennzeichen: 14,- Versicherung (HUK Jahresbeitrag, Teilkasko) ca. 90.-

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von tb2202
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    Hallo 3RadFan,
    Danke für die Info und Super viel Spass wünsche ich dir mit dem neuen Quadro. Da ich noch überlege, kommt mir natürlich deine Erfahrung entgegen und hilft mir sehr.
    Bis dahin,
    VG, Thomas
    PS: es wäre Super, wenn du deine ersten Erfahrungen uns weiterhin mitteilst 😃

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von MaHei
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    3RadFan, herzlichen Glückwünsch zu Deinem erfogreichen Einstieg in die 3 Rad Welt

    Hat Dir die nette junge Dame auch einen entsprechenden Satz in die Papiere geschrieben das Du kein Kennzeichen brauchst?
    ---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
    Bei euch sind's die Augen, bei mir die Tastatur die um Gnade winselt...

  4. #4
    Benutzer Avatar von 3RadFan
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    - Voher soll ich das 2. Kennzeichen hernehmen?
    - L5E Fahrzeuge brauchen keinen vorderen Kennzeichen.
    Geändert von 3RadFan (29.03.2014 um 12:21 Uhr)

  5. #5
    Super-Moderator Avatar von MaHei
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    Sorry aber da muss ich Dich Enttäuschen, ich war jetzt beim TÜV bzw DEKRA und das erste was noch vor Beginn einer Fahrzeugprüfung vom Prüfer kam ->

    Wo ist denn das vordere Kennzeichen?

    Ich hatte bei meiner Zulassung zuerst auch nur ein kleines Kraftradkennezichen bekommen. Circa 2 Wochen später kam ein Brief von meiner Zulassungsstelle das denen ein Fehler passiert sei und ich 2 Kennzeichen und noch dazu größeren Abmaßes anbringen muss. Das vordere war jetzt 2 Jahre lang nicht angebracht, hier im Forum gibt es zu dem Thema schon einen Tread und leider ist es Tatsächlich so das wir mit L5e vorne und hinten ein Kennzeichen anbringen müssen. Wenn Du mal in eine Kontrolle von unseren Freund und Helfer gerätst kann es sein das Du die Strafe von 40€ und einem Punkt riskierst wenn die "Bescheid" wissen und Dir der Eintrag über eine Befreiung in den Papieren fehlt.

    Noch dazu kommt das man als offizielles Zubehör für den Quadro einen Kennzeichenhalter für vorne kaufen kann ^^ Hier der Link
    ---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
    Bei euch sind's die Augen, bei mir die Tastatur die um Gnade winselt...

  6. #6
    Benutzer Avatar von 3RadFan
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    Leider sind manche TÜV-Mitabeiter nicht "up todate". Ab 28.01.2014 ist es nämlich nicht mehr so. Die größe von hinteren Kennzeichen mag schon richtig sein. Müsste grösser sein als 18x20 cm. Aber vorne braucht man keinen.

    Amtsblatt Nr. L 025 vom 28/01/2014 S. 0001 - 0011
    ANHANG XIV
    1.3.1." Für Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e gelten vordere amtliche Kennzeichen als ungeeignet, daher müssen diese Fahrzeuge keine entsprechenden Stellen aufweisen."

    Das heißt: Weil du vorne kein Kennzeichen brauchst, brauchst du auch keine Halterung.

  7. #7
    Super-Moderator Avatar von MaHei
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    Was Du letzten Endes machst bleibt ja Dir überlassen, ungeeignet beudetet aber nicht das du keins brauchst^^
    ---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
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  8. #8
    Benutzer Avatar von 3RadFan
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    Zitat Zitat von MaHei Beitrag anzeigen
    ich war jetzt beim TÜV bzw DEKRA und das erste was noch vor Beginn einer Fahrzeugprüfung vom Prüfer kam ->

    Wo ist denn das vordere Kennzeichen?
    Genau, der TÜV-Mitarbeiter hatte recht gehabt bei Dir. Du hättest ursprünglich zwei Kennzeichen bekommen sollen, weil Du Dein Quadro vor 28.01.2014 zugelassen hast und Du den 2. Kennzeichen, was Du nicht bekommen hast, nicht ausgetragen lassen hast. Was 45,- € Gebühren gekostet hätte.

    Die Größenangabe für den hinteren Kennzeichen ist auch so eine Sache, da wird auch nur die Anbringungsfläche für Fahrzeuge L5e angegeben mit Breite 28 mm x 20 mm. Ich denke nicht, dass die Fläche beim Quadro so groß ist. Dabei muss man Bodenabstand; Seitenabstand usw. beachten.

    In dieser EU Verordnung, was europaweit gültig ist, steht sehr detailliert drin, wie die Kennzeichen angebracht werden sollen von Fahrzeugen Typklasse L1e bis L7e. Wenn bei L5e ein vorderes Kennzeichen nötig wäre, würde wahrscheinlich auch so detailliert drin stehen, wie es angebracht werden soll. Größenangabe; Seitenabstand und und und. Steht aber NIX da…weil es auch nicht erforderlich ist.

  9. #9
    Super-Moderator Avatar von MaHei
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    Steht es irdgendwo so geschrieben Schwarz auf Weiß -> "Vorne kein Kennzeichen" bzw "Nur ein hinteres Kennzeichen" ansonsten legtst Du es so aus....

    Die Paragraphenreiter werden das auch tun und die sitzen am längeren Hebel. Für mich war das der letzte Post zu dem Thema ich möchte mich hier nicht als Streithammel darstellen der hier auf seiner Meinung festsitzt, ich wollte lediglich meine Erfahrung mit Euch teilen und Euch darauf Hinweisen das es evtl zu Problemen kommen kann. Was dann jeder einzelne mit der Info anstellt ist jedem selbst überlassen, schließlich ist das ein freies Land^^

    MaHei Over and Out
    ---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
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  10. #10
    Benutzer Avatar von 3RadFan
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    Zitat Zitat von MaHei Beitrag anzeigen
    Steht es irdgendwo so geschrieben Schwarz auf Weiß -> "Vorne kein Kennzeichen" bzw "Nur ein hinteres Kennzeichen" ansonsten legtst Du es so aus...
    Ja, hier...:
    Delegierte Verordnung (EU) Nr. 44/2014 der Kommission vom 21. November 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen Text von Bedeutung für den EWR

    Amtsblatt Nr. L 025 vom 28/01/2014 S. 0001 - 0011


    Auf Wunsch kann ich es per Email euch schicken. (mehrere Seiten).

    MaHei, Sorry, ich hatte nicht vor, Dich damit zu Nerven. Mea Culpa...!

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