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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pimp my day light



Abtar
14.05.2017, 20:35
Gesehen zu werden ist das wichtigste im Strassenverkehr

Heute ist meine Version fertig geworden

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2007alf.s
14.05.2017, 20:52
Sieht spitze aus.
Kannst du Angaben machen welche LED Leuchten du genommen hast, wo du sie her hast und ob sie zugelassen sind (sprich eine E Nummer haben).

Danke vorab

Abtar
14.05.2017, 22:27
https://www.amazon.de/gp/aw/d/B01MRYHNF1/ref=mp_s_a_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85Z%C3%95%C3% 91&qid=1494793224&sr=8-1&pi=AC_SX236_SY340_FMwebp_QL65&keywords=led+tagfahrlicht+mit+stvo+zulassung&dpPl=1&dpID=51v2aJq-PiL&ref=plSrch

2007alf.s
14.05.2017, 22:34
Danke .

MaHei
15.05.2017, 04:01
Sieht gut aus, weis jetzt allerdings nicht ob Du da evtl Probleme mit dem TÜV erwarten kannst da es so aussieht, das dein Zusatzlicht (zumindest auf deinen Bildern) den Gegenverkehr blenden könnte.

Abtar
15.05.2017, 06:16
Sieht gut aus, weis jetzt allerdings nicht ob Du da evtl Probleme mit dem TÜV erwarten kannst da es so aussieht, das dein Zusatzlicht (zumindest auf deinen Bildern) den Gegenverkehr blenden könnte.

Das ganze sind Tagfahrleuchten....du musst das Bild am Tag betrachten...da blendet nix :) Die beiden oberen Leds im Dunkeln sind ja Original....die würden ja auch blenden wenn man von den Fotos im dunkeln ausgeht

2007alf.s
15.05.2017, 06:40
Was die Zulassung angeht glaub ich nicht das es Probleme gibt da die LED Leuchten eine E-Prüfnummer haben.
Tagfahrleuchten unterliegen auch keiner Lichteinstellung.

Wichtig für alle die es nachmachen wollen ist, dass die Leuchten diese E-Prüfnummer haben dann gibt es keinen Ärger.

cyvr1
15.05.2017, 15:55
Hallo,

inwieweit gilt den folgendes für unsere Quadro:

"TFL muss automatisch eingeschaltet sein.
Bei Krafträdern, die ab dem 23.06.2011 genehmigt wurden,
muss/müssen die Schlussleuchte/n mitleuchten."
(Nachzulesen hier: https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/flyer_tagfahrlicht-krad_2013-07.pdf)

Ersteres ist ja kein Problem, aber so wie die alle TFL Nachrüstleuchten angeschlossen werden bleibt das Rücklicht ohne Änderungen an der Verkabelung ja aus und wird erst mit dem Lichtschalter eingeschaltet.

2007alf.s
15.05.2017, 16:20
Da ist von Bedeutung wann unsere Quadros ihre Typgenehmigung bekommen haben.
Nicht die Zulassung ist dabei entscheidend.
Die Typgenehmigung kann lange vor dem ersten Fahrzeug erfolgt sein.

cyvr1
15.05.2017, 17:05
Genau deswegen habe ich gefragt.

2007alf.s
15.05.2017, 20:35
Da unsere Lieblinge die Zulassung erhalten haben wurde die Typgenehmigung vor dem Stichtag erteilt.
Die genannten Regelungen gelten also nicht für die Quadro's.
Bei einer Nachrüstung bleiben wir auch weiterhin von dieser Regelung ausgenommen.

Abtar
15.05.2017, 22:01
Hallo,

inwieweit gilt den folgendes für unsere Quadro:

"TFL muss automatisch eingeschaltet sein.
Bei Krafträdern, die ab dem 23.06.2011 genehmigt wurden,
muss/müssen die Schlussleuchte/n mitleuchten."
(Nachzulesen hier: https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/flyer_tagfahrlicht-krad_2013-07.pdf)

Ersteres ist ja kein Problem, aber so wie die alle TFL Nachrüstleuchten angeschlossen werden bleibt das Rücklicht ohne Änderungen an der Verkabelung ja aus und wird erst mit dem Lichtschalter eingeschaltet.

Die Frage stellt sich uns gar nicht! Der Quadro 350s hat ja bereits serienmässig 4 kleine Led Lichter oberhalb der Fernscheinwerfer. Diese werden mit unserem Lichtschalter in der mittleren Stellung aktiviert....dabei geht auch gleichzeitig das Cockpit Licht und die Rückleuchte an. Was ich gemacht habe ist zu den 4 kleinen Led etwas mehr Sichtbarkeit hinzuzufügen. Denn mal ganz ehrlich...die 4 kleinen Scheisserlein sieht in der Praxis doch kein Mensch ;)

cyvr1
16.05.2017, 08:05
@2007alf.s


Da unsere Lieblinge die Zulassung erhalten haben wurde die Typgenehmigung vor dem Stichtag erteilt.
Woraus schließt du das? Der Quadro 350D wird seit wann in Deutschland verkauft? Ende 2011 Anfang 2012? Die Typgenehmigung für Deutschland kann durchaus erst im Sommer/Herbst 2011 erfolgt sein. Die Zulassung hat er erhalten auch ohne leuchtende Rückleuchte, da ja bislang kein TFL verbaut war.



@Abtar

Die Frage stellt sich uns gar nicht! Der Quadro 350s hat ja bereits serienmässig 4 kleine Led Lichter oberhalb der Fernscheinwerfer. Diese werden mit unserem Lichtschalter in der mittleren Stellung aktiviert....dabei geht auch gleichzeitig das Cockpit Licht und die Rückleuchte an.
Und das ist genau der Punkt. Die Rückleuchte geht erst an, nachdem man eine zusätzlichen Schalter betätigt hat. In der verlinkten Broschüre und auch anderen Seiten steht zum TFL bei Motorrädern jedoch ausdrücklich, dass es sich beim Einschalten der Zündung einschalten muss, OHNE einen zusätzlichen Schalter zu betätigen. Wurde die Typzulassung nach dem genannten Stichtag erteilt, gilt gleiches auch für die Rückleuchte. Und um die vier kleinen LEDs vorne geht es gar nicht.

Ich würde auch gerne TFL nachrüsten, da es die Batterie und LM nicht so stark belastet wie die normale Beleuchtung, gerade wenn man kürzere Strecken fährt. Ich möchte mir aber Ärger mit dem TÜV/DEKRA ersparen, wenn der Quadro im Herbst zum ersten Mal "vorsprechen" muss. Daher meine Frage. Ich werde mal bei MSA bzw. TÜV/DEKRA nachfragen, ob die dazu eine Aussage machen können.

Auch habe ich den Eindruck, dass das verbaute TFL bein TO zu stark nach oben leuchtet, da es auf der Verkleidung links und rechts der öffnung unter dem Scheinwerfer aufzuliegen scheint und daher mehr nach oben als nach vorne leuchtet, aber dann müssen TÜV und Rennleitung beurteilen. Ich hatte mir als Platz für das TFL genau die Öffnung unterhalb der Scheinwerfer überlegt, da das TFL da sehr schön nach vorne strahen kann. je nach Breite der TFL Leuchte dann nur mit einer.
Auch möglich wäre hinter oder seitlich der Verkleidung des mittleren HTS Zylinders zwischen den Vorderrädern.

Mal sehen was ich rausfinden kann zur Typzulassung und wenn das geklärt ist, mach ich mich auch dran.

jaguar1
16.05.2017, 10:56
Fährt man nicht eh immer mit Abblendlicht!?

cyvr1
16.05.2017, 11:15
Fährt man nicht eh immer mit Abblendlicht!?
Wäre ja dann mit TFL nicht mehr notwendig und würde, so vermute ich, auch Batterie und LM schonen, da das TFL mit LEDs funktioniert (bei dem verlinkten 2x 1W im Gegensatz zu 2x 35W des Ablendlichts).

2007alf.s
16.05.2017, 20:58
Da unser TFL und unsere Schlußlichter nicht automatisch mit der Zündung angehen wurde die Typgenehmigung erteilt bevor die neue Regelung in Kraft getreten ist.
Anderen falls hätten wir jetzt alle keine Quadros da sonst die Genehmigung nicht erfolgt wär oder wir hätten eben diese Funktion.
Wenn wir TFL nachrüsten bleiben wir von der Regelung verschont da die Typgenehmigung ohne diese Regelung erfolgt ist.

Sprich du kannst dir ohne bedenken TFL nachrüsten und musst nur auf die E-Prüfnummer an den Leuchten achten.

Die Typgenehmigung wird lange vor dem Verkauf des ersten Fahrzeugs und auch lange vor dem Baubeginn der Fahrzeuge eingeholt....schließlich muss man ja wissen was man bauen muss.

cyvr1
17.05.2017, 06:28
Hi Alf,

unser Quadro hat von Haus aus gar kein TFL! Die vier kleinen LEDs vorne sind Begrenzungsleuchten, früher auch Standlicht genannt. Daher wäre für ihn die zum Zeitpunkt der Typgenehmigung gültige Regelung irrelevant gewesen. Nur mit den LEDs vorne zu fahren ist sowieso nicht erlaubt. Entweder Licht aus oder Abblendlicht an. Wäre das als TFL gedacht, müssten sie auch direkt mit der Zündung an gehen und nicht erst per Schalter. Außerdem müssten sie aus gehen, wenn man Abblendlicht einschaltet oder zumindest gedimmt werden. Beides passiert aber nicht. Die leuchten einfach weiter.

Ich will mich aber nicht streiten. Jeder macht das, was er/sie für richtig hält. Ich möchte halt auf Nummer sicher gehen, da ich meine Erfahrungen gemacht habe. Ich habe gestern ne Anfrage an MSA geschickt und werde heute beim TÜV anrufen. Sollte ich von dort keine Infos bekommen können, warte ich mit dem TFL Einbau, bis hier einer mit nachgerüstetem TFL beim TÜV oder in einer Kontrolle der Rennleitung war. ;-)

cyvr1
17.05.2017, 07:14
So, das Datum der Typgenehmigung findet man in den Zulassungspapieren des Quadro (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief). Dort gibt es das Feld K mit der Nummer der Typgenehmigung/ABE, darunter ist das Feld 6 mit dem Datum der Typgenehmigung/ABE.

Für meinen Quadro 350S (angeblich schon ein 3er mit alter Beschriftung, Baujahr 2015) ist das Datum der 14.05.2013!!!

Die Typgenehmigung wurde also fast zwei Jahre nach dem Stichtag erteilt, was eindeutig zeigt, dass man nicht einfach mal was annehmen darf.

Demnach darf das TFL zumindest bei meinem 350S nicht nachgerüstet werden, ohne dass eben die Schlussleuchte automatisch mit der Zündung zugeschaltet wird.

Beim 350D kann das natürlich anders aussehen, da er ja früher auf den Markt kam. Eventuell ist es auch für früher gekaufte 350S ein anderes Datum. Daher besser mal im Fahrzeugschein nachsehen, wenn man nachrüsten möchte.

Das soll natürlich keinen davon abhalten, die Nachrüstung ohne Berücksichtigung der Schlussleuchte trotzdem vorzunehmen. Ich werde mal schauen, wie man das Schlusslicht auf Zündplus legen kann.



Die Typgenehmigung wird lange vor dem Verkauf des ersten Fahrzeugs und auch lange vor dem Baubeginn der Fahrzeuge eingeholt....schließlich muss man ja wissen was man bauen muss.

Das ist falsch. Eine Typgenehmigung wird auf Grund eines gebauten Fahrzeugs erteilt. Sie dient nicht dem Hersteller dazu, zu wissen, was er bauen muss, dafür gibt es in verschiedenen Ländern verschiedene Vorschriften. Mit der Typgenehmigung (auch ABE) wird bescheinigt, dass der Hersteller die Vorgaben z.B. bezüglich der Abgaswerte und der Sicherheitsvorschriften auch eingehalten hat.

2007alf.s
17.05.2017, 19:28
Eine Typgenehmigung wird vom Hersteller in den jeweiligen Ländern eingeholt wo man vor hat das Fahrzezg zu verkaufen.
Dies passiert in der Autoindustrie sehr viel früher als man das Fahrzeug baut um später keine Überraschungen zu erleben.
Schließlich dauert es seine Zeit weitere Lieferanten mit entsprechenden Kapazitäten zu finden sollten die Typgenehmigung weitere Vorschriften und Auflagen mit sich bringen.
Aber du hast recht, dass ich mich zu einer Annahme hab hinreißen lassen da ich dachte der 350S wär ein Derivat vom 350D und hätte somit die gleiche Typgenehmigung.
So hätten wir in der Autoindustrie das gemacht.

Zum Thema Schlußlich auf Zündung Plus klemmen rate ich zum Einsatz eines Relais um Schäden in der Elektrik zu vermeiden. Dafür könnte man dann ganz einfach die Plusleitung der Steckdose als geschaltetes Plus verwenden ohne irgendwelche Kabel anzustechen.

cyvr1
17.05.2017, 19:44
Hi Alf,


Aber du hast recht, dass ich mich zu einer Annahme hab hinreißen lassen da ich dachte der 350S wär ein Derivat vom 350D und hätte somit die gleiche Typgenehmigung.

Na, prinzipell ist er das ja auch. Nur waren die Änderungen vermutlich so groß, dass man das nicht unter der gleichen Typgenehmigung laufen lassen konnte. Der Motor und ein paar andere Teile sind ja anders und machten warscheinlich eine neue Genehmigung notwendig.

Das mit dem Relais ist ein guter Tipp. Ich habe in dem Servicehandbuch, welches Mahei gefunden hat, auch einen Plan er Elektrik gefunden. Das Problem ist, dass die Begrenzungsleuchten und das Rücklicht über das selbe Kabel am Lichtschalter eingeschaltet werden und irgendwo ein "Abzweig" ist. Da muss ich erst mal schauen, ob man das so einfach trennen kann. Wird 'ne Bastelarbeit für den Sommer, zur Zeit habe ich leider zu wenig Zeit dafür.

2007alf.s
17.05.2017, 19:54
Hab jetzt auch schon mehrfach gelesen das Abblendlicht und Tagfahrlicht nicht gleichzeitig eingeschaltet sein dürfen.
Damit wär für mich der optische Vorteil schon hin.
Bei PKW's muss der Abstand zwischen den Tfl's mindestens 600mm betragen für Zweiräder hab ich dazu noch nichts gefunden.
Mal schauen was man noch so raus bringt.

Abtar
17.05.2017, 22:34
Der optische Vorteil ist keineswegs dahin da das TFL viel besser zu sehen ist! Hab es ja so geschaltet das es am Tag an ist ohne Abblendlicht.


Bei eurer ganzen Überlegung vergesst ihr einen wesentlichen Punkt!

Wir gelten bis zum Stichtag Februar 2013 als PKW s! Wir dürften theoretisch auch unsere Quadros mit Hänger fahren! Es spielt also in dem Fall eine Rolle WER das Quadro fährt.....Alles mit Führerschein vor dem Stichtag sind PKW Fahrer...Alles nach Februar 2013 sind Motorradfahrer......bekloppt aber wahr

2007alf.s
17.05.2017, 22:36
Geht dei Tfl aus wenn du das Licht einschaltest?

Abtar
17.05.2017, 22:36
Ich bin heute bestimmt hinter 4 Polizeistreifen gefahren....Keiner von denen zückte die rechts ran fahr Taste. Tagfahrlicht blendet nicht sobald die Dämmerung eintritt muss sie entweder aus gehen oder abgedimmt werden wenn das Abblendlicht an geht

Abtar
17.05.2017, 22:39
Geht dei Tfl aus wenn du das Licht einschaltest?

Ich habe immer am Tag den Lichtschalter in der Mitte. Das bedeutet ..Sobald ich die Zündung rum drehe geht das TFL an und auch die Schlusslicht wie gefordert!

Ich habe einen Zusatzschalter zwischengebaut...Mit dem kann ich das TFL ausschalten wenn das Abblendlicht angeht

Das TFL kann man am Auto auch manuell zuschalten oder weglassen.

2007alf.s
17.05.2017, 23:01
Damit hättest du die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Ob das dann der Polizist weiß ist noch was anderes.

Vorgabe wär ja das dein Tfl nach einschalten der Zündung von allein angeht.
Beim Einschalten des Abblendlichts muss dann automatisch das Tfl aus gehen oder gedimmt werden.
Und dann eben noch das Thema mit dem Schlußlicht.

2007alf.s
17.05.2017, 23:03
Das Tfl am Auto kann ich nicht separat schalten.
Das kann ich überhaupt nicht beeinflussen.

cyvr1
18.05.2017, 07:49
Hi Abtar,

ich fürchte du verwechselst TFL mit dem Standlicht/Positionsleuchten. Wie Alf schrieb, kannst du das TFL am Auto nicht manuell schalten, die Begrenzungsleuchten/Standlicht sehr wohl. Da du beides zusammen einschaltest, könnte, wenn die kleinen LEDs am Tag mehr auffallen würden , auch durchaus noch "Fahren mit Standlicht" ein Problem sein, denn das ist auch nicht zulässig und darf auch nicht zusammen mit dem TFL leuchten. Die LEDs vorne sind Standlicht und nicht TFL und auch nicht als solches zugelassen.

Nachlesen kann man das alles in der ECE-R48 (Regelung Nr. 87, TFL), oder etwas verständlicher zusammengefasst hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht im Abschnitt "Nachrüstung nach R48/R87/R97".


Auch wenn die Polizei nicht reagiert hat (wenn auf den ersten Blick optisch alles i.O. ist, haben sie ja erst mal keinen Grund), fürchte ich, dass spätestens der TÜV dazu was sagen wird, denn die erkennen das TFL schon als solches und kennen die Vorgaben. Wie in dem von mir verlinkten pdf wird soetwas dann als geringer bzw. erheblicher Mangel bewertet. In diesem Fall wohl eher "erheblich", da es nicht den Vorschriften entspricht.

Abtar
18.05.2017, 09:42
Das Tfl am Auto kann ich nicht separat schalten.
Das kann ich überhaupt nicht beeinflussen.

Das ist nicht ganz richtig...ich kann meines im Drive I Menü ausschalten. Peugeot 2008

https://www.youtube.com/watch?v=5kVZJ6bovnU

Abtar
18.05.2017, 09:46
Hi Abtar,

ich fürchte du verwechselst TFL mit dem Standlicht/Positionsleuchten. Wie Alf schrieb, kannst du das TFL am Auto nicht manuell schalten, die Begrenzungsleuchten/Standlicht sehr wohl. Da du beides zusammen einschaltest, könnte, wenn die kleinen LEDs am Tag mehr auffallen würden , auch durchaus noch "Fahren mit Standlicht" ein Problem sein, denn das ist auch nicht zulässig und darf auch nicht zusammen mit dem TFL leuchten. Die LEDs vorne sind Standlicht und nicht TFL und auch nicht als solches zugelassen.

Nachlesen kann man das alles in der ECE-R48 (Regelung Nr. 87, TFL), oder etwas verständlicher zusammengefasst hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht im Abschnitt "Nachrüstung nach R48/R87/R97".


Auch wenn die Polizei nicht reagiert hat (wenn auf den ersten Blick optisch alles i.O. ist, haben sie ja erst mal keinen Grund), fürchte ich, dass spätestens der TÜV dazu was sagen wird, denn die erkennen das TFL schon als solches und kennen die Vorgaben. Wie in dem von mir verlinkten pdf wird soetwas dann als geringer bzw. erheblicher Mangel bewertet. In diesem Fall wohl eher "erheblich", da es nicht den Vorschriften entspricht.



Ich habe heute meine LED 's einfach per Zündung angeschlossen und sie unterbrechen sobald das Ablendlicht angeht denke damit sind alle Vorgaben erfüllt (alternativ hätte ich vor dem Tüv sie auch einfach abmachen können lach )

cyvr1
18.05.2017, 09:51
Hi Abtar,

das kann durchaus sein, da das TFL bei Neuwagen erst ab Februar 2011 zur Pflicht wurde. Ab da kannst du nichts mehr ein- und ausschalten. Um es auszuschalten musst du dafür aber auch extra in das Konfig-Menü deines Autos gehen und hast keinen Schalter, wie bei normalen Licht. Wenn TFL nachgerüstet wird, gelten halt die oben genannten Vorschriften und Einschränkungen.

Abtar
18.05.2017, 09:56
Mein Auto ist Baujahr 2015 ;) Ich vermute mal das man diese Option im Menu gelassen ....stell dir vor du bist im Autokino...willst den Wagen anmachen zum heizen und alle haben das TFL dann an lach