In der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr – kurz Fahrerlaubnis-Verordnung – wurde eine neuer Absatz eingefügt:

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
„(3a) Die Fahrerlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.“



Das bedeutet: Wenn man QUADRO fahren möchte, genügt weiterhin der Autoführerschein (Klasse B), jedoch muss der Fahrer das 21. Lebensjahr vollendet haben!


Alle, die den Führerschein der Klasse B im Zeitraum vom 19.01.2013 - 26.12.2016 gemacht haben, können sich die „Schlüsselzahl 194“ für dreirädrige Kraftfahrzeuge im Führerschein ergänzen lassen. Das 21-Jahre-Limit aufgrund der Motorleistung gilt hier aber gleichermaßen.


Übrigens: diese Änderung zur Fahrerlaubnis betrifft neben dem Modell QUADRO3 auch das Modell QUADRO4, welches trotz seiner vier Reifen von der Fahrzeugart ebenfalls als dreirädriges Fahrzeug eingestuft wird.


Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html