Ja sieht net übel aus. Was mich bei beiden Lösungen abschreckt ist, dass Unbefugte die Parkuhr oder das Parkticket
entwenden können. Das hält mich momentan noch ab.
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Hallo Aubroehr,
hatte die Parkscheibe schon sehr oft im Einsatz, aber bislang hat noch kein Spitzbub weder die Scheibe verstellt noch mitgenommen. Die Halterung für die Quittung der Parkuhr hatte ich bislang noch nicht im Einsatzt. Leider gibt es keine andere Lösung für Zweiräder oder unsere Dreibeine. Ein bißchen Vertrauen sollte man doch noch haben.
Weiterhin gute Fahrt und immer einen (straffreien) Parkplatz
wünscht allen
Jürgen
Hallo beisammen,
war heute in Karlsruhe unterwegs, habe auf dem Bürgersteig geparkt beim absteigen habe ich gesehen das eine Politesse in meine Richtung unterwegs ist, hab dann mal gewartet was jetzt kommt. Und Sie hat ohne ihrgend eine Kommentar sie Straßenseite gewechselt .
VG
René
man müsste ja nur eine plexiglashülle mit zb. einem Gurt daran auf die Sitzbank legen. Der Gurt wird unter der Sitzbank durchgezogen und straff fixiert. Öffnungsmechanismus ist dann unter der Sitzbank, der Parkschein, Anwohnerkarte oder die Parkuhr im Plexiglasgehäsue, das nur auf der (auf der Sitzbank straff liegenden) Rückseite geöffnet werden kann... also alles Safe, keiner kommt an den Inhalt geschweige denn die gesamte Box. Wassergeschützt ist es auch noch. Und auf Rollern und Motorrädern verschiedenster Größen nutzbar... Leider bin ich handwerklich so gar nicht begabt... aber ich stelle mir einen solchen "Park-Safe" halbwegs praktikabel vor... müsste alles nur so platzsparend wie möglich sein.
Als ich die Bank verlies, und fast bei meinen Quadro war, kam ein Polizist um die Ecke und erteilte mir einen Mündlichen Verweis.... puhhh glück gehabt... aber ich parke immer noch vor der Bank oder an anderen Stellen auf dem Fußweg. Bis jetzt Glück gehabt :)
Ich habe da mal mit einem Vertreter des Ordnungsamtes MG gesprochen. Er meinte streng gesehen wäre es verboten da unser Quadro ein mehrspuriges Kraftfahrzeug ist. Aber hier in Mönchengladbach wäre man, was das Parken auf dem Gehweg angeht, kulant. Sofern man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc.) behindert.
Liegt also alles im Rahmen der Toleranz der jeweiligen Behörde.
Gruß
Michael