von Der Däne » 02.03.2018, 09:01
Hi Michael
Danke für das Feedback. Deine Gedanken/Überlegungen sind die gleichen wie meine. Dazu habe ich gestern ein nettes Gespräch mit einem Sachverständigen gehabt der folgendes ABER ohne Gewähr erzählte.
Bei einem Unfall mit verletzten, sollte die Gegenseite behaupten dass sie meinen Abbiegevorgang nicht erkennen konnte, eine Untersuchung meiner Blinker stattfinden. Hier würde man in erster Linie prüfen ob A: Die Blinker eine gültige Zulassung haben und B: Ob sie funktionieren oder gegebenenfalls vor dem Unfall funktioniert haben.
Man müsste einen begründeten Verdacht haben dass die Verwendung nicht den Vorschriften entspreche und somit der ausschlaggebende Grund für den Unfall ist.
Es gibt unterschiedliche Urteile wo er sein Gutachten abgegeben hat. Bei keinem Erlisch die Betriebserlaubnis und das schlimmste war dass der Fahrer ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen musste. Generell gibt es nur wenige Urteile wo Blinker überhaupt ein Thema waren.
Er hat sich meine Blinker angesehen und auch versucht etwas darüber in Erfahrung zu bringen welche Abstände verlangt werden und kann nichts finden, bedeutet für Ihn es gibt keine Anforderung daher bin ich ja überhaupt auf dich gekommen da du offensichtlich etwas dazu gefunden hattest welches er gerne sehen/wissen wollte um es zu beurteilen.
Ich hoffe immer noch dass sich einer aus dem Forum zu Thema meldet da ich immer noch ein Rest Unwohlsein mit mir rum trage.
Gruss Nils
Hi Michael
Danke für das Feedback. Deine Gedanken/Überlegungen sind die gleichen wie meine. Dazu habe ich gestern ein nettes Gespräch mit einem Sachverständigen gehabt der folgendes ABER ohne Gewähr erzählte.
Bei einem Unfall mit verletzten, sollte die Gegenseite behaupten dass sie meinen Abbiegevorgang nicht erkennen konnte, eine Untersuchung meiner Blinker stattfinden. Hier würde man in erster Linie prüfen ob A: Die Blinker eine gültige Zulassung haben und B: Ob sie funktionieren oder gegebenenfalls vor dem Unfall funktioniert haben.
Man müsste einen begründeten Verdacht haben dass die Verwendung nicht den Vorschriften entspreche und somit der ausschlaggebende Grund für den Unfall ist.
Es gibt unterschiedliche Urteile wo er sein Gutachten abgegeben hat. Bei keinem Erlisch die Betriebserlaubnis und das schlimmste war dass der Fahrer ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen musste. Generell gibt es nur wenige Urteile wo Blinker überhaupt ein Thema waren.
Er hat sich meine Blinker angesehen und auch versucht etwas darüber in Erfahrung zu bringen welche Abstände verlangt werden und kann [u]nichts[/u] finden, bedeutet für Ihn es gibt keine Anforderung daher bin ich ja überhaupt auf dich gekommen da du offensichtlich etwas dazu gefunden hattest welches er gerne sehen/wissen wollte um es zu beurteilen.
Ich hoffe immer noch dass sich einer aus dem Forum zu Thema meldet da ich immer noch ein Rest Unwohlsein mit mir rum trage.
Gruss Nils