Das Problem war, wie kann man im Fahrzeugschein erkennen, ob es sich um eine Rollerzulassung oder um eine Autozulassung handelt? Mein Hinweis auf den Eintrag "L5e" für die Pkw-Zulassung war wenig hilfreich, da man keine Übersetzung fand. Aber von dem Abstand der Vorderräder > 46 cm hatte ein Polizist schon gehört und kam daher auf den Vorschlag, den Radstand mittels Zollstock nachzumessen. Gesagt, getan und alles wurde gut. Dann noch schnell ein paar persönliche Fragen geklärt (hat der Roller ABS, ist das ein Gaspedal oder ein Bremspedal) und nach diesem netten Gespräch und gute 20 Minuten später konnte ich schon weiterfahren
Ich kann ja verstehen, das nicht jeder Polizist den STVO komplett auswendig kann. Aber dieses Spiel hatte ich heute zum 3 mal innerhalb der letzten 6 Jahre, ist doch irgendwie lästig.
Günter
NACHTRAG
habe folgenden Link zum Führerscheinrecht gefunden und mir die Seite über Dreiradroller ausgedruckt und zu den Papieren gelegt:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... eId=149134
