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Winterreifen für 350D

Verfasst: 07.10.2014, 11:44
von quadro-XJ
Servus miteinander,

ich habe vor, mit meinem Quadro soweit als möglich auch im Winter zu fahren und möchte deshalb winterreifen aufziehen.
für vorne gibt es wohl was passendes von HEIDENAU - K 66 M+S Snowtex 110/80-14 59P

nur für hinten habe ich nichts gefunden. Anruf bei MSA brachte keine direkte Lösung, es gibt keine Freigabe von Hersteller. die vorgeschlagene und wohl auch schon erfolgreich praktizierte Vorgehensweise ist:

Termin beim TÜV und eine andere Reifengröße (130/80-15 statt 140/70-15) genehmigen zu lassen.
dafür gibt es dann wieder was von HEIDENAU K 66 M+S Snowtex 130/80-15 63P

die Traglast ist bei beiden Reifen mehr als ausreichend und auch der Speedindex.

Termin beim TÜV ist am Samstag. melde mich, wenn es was neues gibt.

hat von euch einer Winterreifen drauf? und wenn ja, wie war die Odyssee?

Verfasst: 12.10.2014, 18:16
von Aubroehr
Ich werde zwar auch im Winter fahren, aber keinesfalls wenn Schnee liegt. WR spare ich mir.

Verfasst: 13.10.2014, 16:12
von morgenmicha
Das dürfte (Versicherungs-)rechtlich bedenklich sein ohne WR. Ist der Quadro doch ein Pkw... Und da gibt es seit einiger Zeit ja die WR-Pflicht...

Verfasst: 13.10.2014, 17:36
von Aubroehr
Lt. Fahrzeugschein ist mein Quadro kein PKW. Sondern ein dreirädriges Fahrzeug, mit L5e ein Krad was mit PKW Führerschein gefahren werden darf.

http://de.m.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse

Dazu ist zu beachten


Die Neuregelung "Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Straßenverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen)" stellt eine Verhaltensvorschrift dar, die alle motorisierte Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen verpflichtet, bei den genannten Wetterverhältnissen mit Winterreifen zu fahren; erfasst sind damit auch alle Motorräder und Roller. Es besteht - wie bisher - keine generelle Winterreifenausrüstungspflicht; der Gesetzgeber hat sich explizit in der Gesetzesbegründung gegen eine Ausrüstungsvorschrift ausgesprochen, die an ein bestimmtes Datum anknüpft. Die Neuregelung bewirkt also auch künftig eine situative Winterreifenpflicht oder - anders ausgedrückt - ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.

Verfasst: 13.10.2014, 17:49
von morgenmicha
Ok stimmt... habe das mit dem Pkw durcheinander gewürfelt.

Verfasst: 13.10.2014, 23:24
von babbemammebiker
Bin mal gespannt bei dem Thema Winterreifenpflicht, ob die Greenmen das auch so unterschiedlich handhaben, wie sie es bei der Führerscheinklasse tun.
Habe gelesen, dass schon einige Q-Fahrer wegen fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt wurden, bzw. die Rechtslage den Greenmen nicht so geläufig ist.

Werd`s rausfinden :cool:

LG Uwe

Verfasst: 14.10.2014, 11:46
von babbemammebiker
Ein ganz wichtiger Hinweis zum Thema Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht - So ist die aktuelle Rechtslage für Autofahrer

http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... cePageId=0

Für wen trifft die Neuregelung zu?

Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

LG Uwe

Verfasst: 14.10.2014, 13:41
von Aubroehr
Aber eben nur wenn die Straßen verschneit oder glatt sind. Bei normaler nasser Fahrbahn oder gar trockener Fahrbahn trifft es nicht zu.

Verfasst: 14.10.2014, 20:37
von quadro-XJ
Update zum Winterreifenkauf - es gibt einen passenden Reifen

von Irc den Urban Snow M+S Sn-23, speedindex und loadindex passen!

NUUUR - der Hinterreifen ist nicht jünger als DOT 2009 also über 5 Jahre alt. dazu wollte mir kein Händler raten!

also zurück zu Plan B - mein Händler startet jetzt einen Anlauf beim TÜV! wegene des Eintrags der anderen Reifengröße hinten

Verfasst: 14.10.2014, 20:38
von quadro-XJ
Aubroehr hat geschrieben:Aber eben nur wenn die Straßen verschneit oder glatt sind. Bei normaler nasser Fahrbahn oder gar trockener Fahrbahn trifft es nicht zu.
darauf möchte ich mich bei Temperaturen unter 0°C bei einem Unfall nicht verlassen!