ok also gilt die deutsche Regel wenn man B Führerschein hat vor dem 19. Januar 2013 darf den auch in der EU sich damit frei bewegen ?


Ich wohne sehr nahe an der französischen Grenze und hab die örtliche polizei schon paar mal gesehn aber angehalten bis jetzt noch nicht mit dem quadro falls doch wüsst ich jez nämlich nicht ob die regel von DE auch in F gilt ?