Hängt definitiv von der Unfallursache mit den Statistikmerkmalen ab. Spielt "Winterglatt" keine Rolle, haben WR keine Versicherungsrelevanz, geschweige denn erfordert es polizeiliches Eingreifen.
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Hängt definitiv von der Unfallursache mit den Statistikmerkmalen ab. Spielt "Winterglatt" keine Rolle, haben WR keine Versicherungsrelevanz, geschweige denn erfordert es polizeiliches Eingreifen.
ein guter Bekannter von mir war letztes Jahr mit dem Auto bei trockener Strasse unterwegs gewesen und es kam zu einem Unfall ohne polizeiliche Aufnahme
obwohl er die Vorfahrt genommen bekam, machte die gegnerische Versicherung ihm Probleme bei der Schadensbegleichung, da der Gutachter in seinem Bericht bei seinem Fahrzeug Sommerreifen eingetragen hatte und zum Unfallzeitpunkt die Temperaturen bei 4-5°C waren.
Sie begründen dies mit dem Hinweis, dass bei < 7°C die Sommereifen an Bodenhaftung verlieren und der Bremsweg dadurch länger wird, was mit Winterreifen den Unfall vermiedet hätte.
Er klagte gegen die Versicherung und musste 30% Teilschuld hinnehmen, da der Richter das auch so sah
Und nun der Witz: ;);););););););););););););););););););););););)
Eine Nachträgliche Bestrafung (Bußgeld wegen Verstoß gegen die WR-Pflicht) wurde ihm keins auferlegt, da kein Schnee gelegen hatte.
Uwe
Da sieht man wieder, dass Recht haben und Recht bekommen in D zweierlei Schuhe sind.
Zum Thema Winterreifenpflicht:
In den angrenzenden Nachbarland "A" besteht eine generelle Winterreifenpflicht von 01.11. - 15.04.
Und ganz Wichtig:
In diesem Land gelten nur M&S-Reifen als Winterreifen
Da dürfen nur reine Winterreifen Schneeflocken-Kennzeichnung mit M&S Aufdruck und Profiltiefe >4mm gefahren werden und bei schneebedeckter Fahrbahn müssen auf den Antriebsrädern Schneeketten aufgezogen werden !!
LG Uwe
PS: Diese Info habe ich von einem Arbeitskollegen, der im April 2014 in "A" mit dem Auto unterwegs war und von der Polizei dort kontrolliert und bestraft wurde, weil er Ganzjahresreifen auf seinem Fahrzeug hatte
35€ pro Rad und 150€ Abschleppdienst zur Grenze nach "D" oder Werkstatt zum RW
Laut Heidenau ist der Freigang dann zu gering und der TüV wird nicht mitspielen.
Hier mal eine Antwort zu meiner Anfrage bezüglich Winterreifen....
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Wir können für dieses Fahrzeug aktuell keinen Winterreifen anbieten.Die Originaldimension 140/70 – 15 haben wir nicht im Programm und es ist kurzfristig auch nicht geplant diese zu bauen.Die von uns in Betracht gezogene Umrüstgröße 130/80 – 15 ist leider auf dem Fahrzeug nicht einsetzbar,da die notwendige Freigängigkeit nicht vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
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Also muss es noch einen Plan C geben.
Mfg
Dirk
Post von MSA:
Sehr geehrter Herr D.,
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 30.10.2014.
Leider kann uns aktuell weder der Hersteller QUADRO, noch ein Reifenhersteller, Reifen mit M+S Kennzeichnung in den erforderlichen Dimensionen anbieten. Nach Auskunft des Bundesministerium für Verkehr …, ist unter gewissen Vorraussetzungen keine M+S Kennzeichnung erforderlich (siehe Anhang). Diese Information bezieht sich auch auf die Fahrzeugklasse, in welche der QUADRO eingestuft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Also ich habe beim TÜV nachgefragt und die haben mir gesagt, dass ohne eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbstätigung von MSA kein anderer Reifen / Reifengröße eingetragen und somit zugelassen wird.
Man sagte mir, das die Winterreifenpflicht, erst bei winterlicher Verhältnissen (Schnee / Schneematsch / Eis) in Kraft tritt und da sollte man das Fahrzeug besser stehen lassen.
Uwe