Also ich habe beim TÜV nachgefragt und die haben mir gesagt, dass ohne eine Freigabe bzw. Unbedenklichkeitsbstätigung von MSA kein anderer Reifen / Reifengröße eingetragen und somit zugelassen wird.
Man sagte mir, das die Winterreifenpflicht, erst bei winterlicher Verhältnissen (Schnee / Schneematsch / Eis) in Kraft tritt und da sollte man das Fahrzeug besser stehen lassen.
Uwe
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