Da sieht man wieder, dass Recht haben und Recht bekommen in D zweierlei Schuhe sind.
Art: Beiträge; Benutzer: Aubroehr
Da sieht man wieder, dass Recht haben und Recht bekommen in D zweierlei Schuhe sind.
Hängt definitiv von der Unfallursache mit den Statistikmerkmalen ab. Spielt "Winterglatt" keine Rolle, haben WR keine Versicherungsrelevanz, geschweige denn erfordert es polizeiliches Eingreifen.
Aber eben nur wenn die Straßen verschneit oder glatt sind. Bei normaler nasser Fahrbahn oder gar trockener Fahrbahn trifft es nicht zu.
Lt. Fahrzeugschein ist mein Quadro kein PKW. Sondern ein dreirädriges Fahrzeug, mit L5e ein Krad was mit PKW Führerschein gefahren werden darf.
http://de.m.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
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Ich werde zwar auch im Winter fahren, aber keinesfalls wenn Schnee liegt. WR spare ich mir.