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Allgemeine Verkehrskontrolle
Verfasst: 05.01.2013, 14:53
von el-guentero
Hatte heute wieder das Vergnügen. Allgemeine Verkehrskontrolle. Und wie immer die Frage: "Darf man den Roller mit FS-Klasse 3" fahren??? Rückfrage per Funk an die Leitstelle, dann 2 Ordner aus dem Kofferraum geholt und es wurde nachgelesen. Nach 15 Minuten habe ich meine Hilfe angeboten.
Das Problem war, wie kann man im Fahrzeugschein erkennen, ob es sich um eine Rollerzulassung oder um eine Autozulassung handelt? Mein Hinweis auf den Eintrag "L5e" für die Pkw-Zulassung war wenig hilfreich, da man keine Übersetzung fand. Aber von dem Abstand der Vorderräder > 46 cm hatte ein Polizist schon gehört und kam daher auf den Vorschlag, den Radstand mittels Zollstock nachzumessen. Gesagt, getan und alles wurde gut. Dann noch schnell ein paar persönliche Fragen geklärt (hat der Roller ABS, ist das ein Gaspedal oder ein Bremspedal) und nach diesem netten Gespräch und gute 20 Minuten später konnte ich schon weiterfahren
Ich kann ja verstehen, das nicht jeder Polizist den STVO komplett auswendig kann. Aber dieses Spiel hatte ich heute zum 3 mal innerhalb der letzten 6 Jahre, ist doch irgendwie lästig.
Günter
NACHTRAG
habe folgenden Link zum Führerscheinrecht gefunden und mir die Seite über Dreiradroller ausgedruckt und zu den Papieren gelegt:
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... eId=149134
Verfasst: 05.01.2013, 18:49
von Rollerkönig
Aber Frage, dass vordere Kennzeichen spielte keine Rolle? Meine Angst ist eine ewige Disskusion, weil Fahrzeuge mit Eintrag L5e zwei Kennzeichen benötigen. Bei diesem Fahrzeug wird laut TÜV Rheinland "die Verwendung eines verkleinerten vorderen Kennzeichens befürwortet" Wo man das aber anschrauben soll, kann keiner beantworten und somit bewegt man sich in einer Grauzone.
Für mich ist das Problem, mein nach Regeln und Vorschriften dürstender Charakter, möchte immer alles ordentlich und klar geregelt haben, also fährt immer eine gewisse Unkorrektheit mit und damit hoffe ich, so wie Du schreibst Günter, das die Polizisten die StVO nicht komplett auswendig können.
Gruß André
Verfasst: 05.01.2013, 21:08
von el-guentero
Hallo André,
Gott sei Dank kam die Frage nach dem vorderen Kennzeichen nicht. Kenne die Diskussion noch vom MP3. Dort hatten sich einige Fahrer ein Gutachten erstellen lassen und damit im KFZ-Schein den Eintrag bekommen, dass das vordere Kennzeichen nicht erforderlich ist. Ohne Eintrag sind 2 Kennzeichen Pflicht! Und zwar in Größe für PKW. Die kleineren Kennzeichen für Motorräder gibt es für unseren Quadro nicht. Es sei denn, die Leute im Straßenverkehrsamt kennen sich nicht aus
Als ich meinen Roller in Duisburg bei Händler abholte, erklärte er mir, das die im Straßenverkehrsamt Krefeld keine Ahnung haben und ihm 2 Kennzeichen mitgegeben haben. Bei Zulassung in Duisburg erhält er nur das hintere Kennzeichen. Habe ihn dann mal aufgeklärt. Eigentlich sollte sich meiner Meinung nach Quadro darum kümmern, das es ein Gutachten gibt und das die Eintragung im KFZ-Schein direkt bei Zulassung erfolgt. Irgendwann wird auch die Polizei die Lücke erkennen und damit eine lukrative Einnahmequelle.
LG
Günter
http://piaggio-mp3.de/index.php?page=At ... 28b63857bd
Verfasst: 09.01.2013, 19:54
von el-guentero
Und noch ein Nachtrag zum Thema vorderes Nummernschild.
Kennzeichenhalter Piaggio MP3 125/250/300/400/500 (vorne) Nummernschildhalter | eBay
Wenn es jetzt also schon Halterungen gibt, wird es Ausnahmegenehmigungen bald nicht mehr geben.
Günter
Verfasst: 10.01.2013, 22:10
von MaHei
Neigt mal Euer Fahrzeug und schlagt die Räder ein... so ohne weiteres lässt sich vorne kein Kennzeichen montieren außer es steht nach vorn heraus und dann stimmen die eingetragenen Abmaße nicht mehr. Mein Kennzeichen ist im Helmfach immer mit dabei dann kann ich die Problematik jedem Polizisten zeigen.
Verfasst: 11.01.2013, 19:12
von el-guentero
Hoffentlich trifft man dann auf einen Polizisten mit Verständis!!!! Ich habe aus meiner MP 3 - Zeit immer eine Kopie eines TÜV-Gutachtens, das bestätigt, dass das anbringen nur sehr schwer möglich ist. Ob das hilft .....???
Verfasst: 15.02.2013, 08:27
von frank.roux
Moin alle zusammen,
ich komme ja aus Niedersachsen, dort habe ich meinen Quadro am 4.2.2013 zugelassen und bekam nur 1Kenzeichen, aber 5Tage später bekam ich Post vom Landkreis, eine Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVO) / § 47 FZV. Diese berechtigt mich nach § 70 dieses Fahrzeug ohne vorderes Kennzeichen zu fahren. Dieses gilt nur für Deutschland und kostet 40€ bearbeitungs Gebühr. Mein FMH sagt das es immer auf den jeweiligen Landkreis ankommt. Er hat mein alten MP3 nach Berlin verkauft, der neue Besitzer meldete sich, und sagte dass er ein 2es Kennzeichen anbauen muss. Ich brauchte das nicht. Fazit, von Fall zu Fall verschieden.
Verfasst: 15.02.2013, 15:49
von el-guentero
Hallo Frank,
kannst Du das Schreiben als PDF-Dokument einfügen, ggfs. die persönlichen Daten geschwärzt. Mit einem Muster kann man dann sein eigenes Straßenverkehrsamt besser überzeugen.
LG
Günter
Verfasst: 16.02.2013, 10:37
von frank.roux
Hallo Günther,
habe leider kein Scaner, werde es Montag bei einem Bekanten einscanen und dann hier einstellen.
MfG
Frank
Verfasst: 18.02.2013, 08:31
von frank.roux
Moin an alle,
wie versprochen das Schreiben vom
freundlichen Staßenverkehrsamt. Bis auf die 40€.