Ich habe da mal mit einem Vertreter des Ordnungsamtes MG gesprochen. Er meinte streng gesehen wäre es verboten da unser Quadro ein mehrspuriges Kraftfahrzeug ist. Aber hier in Mönchengladbach wäre man, was das Parken auf dem Gehweg angeht, kulant. Sofern man dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer (Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc.) behindert.
Liegt also alles im Rahmen der Toleranz der jeweiligen Behörde.

Gruß
Michael