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  • 2 Post By el-guentero

STVO für Quadrofahrer

Das ist eine Diskussion über STVO für Quadrofahrer im Bereich Off Topic des Community ; ...

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von babbemammebiker
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    Beitrag STVO für Quadrofahrer

    Hallo Leute,

    wollte mal ein Thema eröffnen, das mich sehr interessiert:

    Gilt der Quadro als PKW oder Motorrad?

    Welche Verkehrsregeln müssen wir Quadrofahrer beachten?

    z.B. Einfahrt- bzw. Durchfahrtsverbot für PKW gilt das auch für uns?
    z.B. Fahrverbot für Motorräder auf bestimmten Strecken an bestimmten Tagen?

    schreibt mal, was ihr so an Verkehrsregelungen kennt

    Danke Euer bmbiker
    allzeit gute Fahrt wünscht der bmbiker

  2. #2
    Benutzer Avatar von zero-hero
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    Schön, das Du diese Fragen stellst. Die gehen mir nämlich als neuer Besitzer eines 350 S auch durch den Kopf.
    Das Problem müssten ja alle Dreiradfahrer haben.

    Hab mal auf die Schnell gegoogelt und das hier gefunden:
    Für Motorräder gesperrte Strecken - Allgemeines MP3 - Piaggio MP3 & Gilera Fuoco Forum

    Bei intensiverer Suche wird sich sicherlich noch mehr finden. Aber so eindeutig geht das aus den Beiträge dort auch nicht hervor.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von el-guentero
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    Ein sehr komplexes Thema. Die erste Frage, ist der Quadro ein PKW nach Gesetz? Nein, er gehört zur Fahrzeugklasse L, unser Quadro zu L5e. Wer Lust hat, kann sie hier genau einlesen:
    EG-Fahrzeugklasse

    Das Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten für Motorräder" heisst laut StVo richtig. "Durchfahrt verboten für Krafträder" Und nach obiger Tabelle ist unser Quadro ein Dreispuriges Fahrzeug (Kraftrad) und daher darf er da nicht durch.

    Genug mit den Gesetzestexten. In den letzten 7 Jahren habe ich 2 lange Polizeikontrollen über mich ergehen lassen, wegen Fahren ohne Führerschein. Das Thema der Fahrzeugklassen ist den meisten Polizisten nicht richtig bekannt. Das heißt, jede Polizeikontrolle ist ein kleines Glückspiel. Vor diesem Hintergrund fahre ich nicht auf Straßen, die für Motorräder (Krafträder) gesperrt sind.
    Günter

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von babbemammebiker
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    hallo el-guentero

    Also, ich weiß nur, daß es ein Dreirad von Piaggio gibt, dessen Vorderräder < 400mm auseinander stehn und es hat auch keine Fußbremse
    Dieses Fahrzeug darf nur mit dem Klasse A /alter1er Führerschein gefahren werden.

    Das habe ich im Internet bei der Suche nach gebrauchten Dreiräder gesehen und da stand auch dieser Hinweis mit der Führerscheinklasse dabei

    Dieses Model war eins der ersten Dreiräder die es auf dem Markt gab und deshalb ist die Polizei auch noch dieser Ansicht
    mit der Fahrerscheinklasse A /alter1er

    im neuen Plastikführerschein steht unter der Rubrik A1 (Krafträder) in der Spalte 12 die Bezeichnung 79.03, 79.04
    dieses heißt:
    79.03 nur dreirädrige Fahrzeuge
    79.04 nur Fahrzeugkombi aus dreirädrigem Fahrzeug und Anhänger mit einer zul.Gesamtmasse von 750kg

    unter der Rubrik L (Landwirtschaftsfahrzeuge) gehören nur Zugmaschinen mit bbH 40km/h und KFZ mit einer Hubraum von nicht größer 50ccm, sowie alle KFZ die nicht in Klasse A, A1, A2, gehören

    Ich bin der Meinung, daß der Deutsche Führeschein zählt und nicht was die EG Fahrzeugklassen aussagen

    LG Uwe
    Geändert von babbemammebiker (30.09.2014 um 23:29 Uhr)
    allzeit gute Fahrt wünscht der bmbiker

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von el-guentero
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    Hallo babbemammebiker,

    was Führerscheinklasse und EG Fahrzeugklasse betrifft kann ich aus eigener Erfahrung berichten:

    Der erste MP 3 von Piaggion hatte eine L3e Zulassung, der Radabstand war kleiner als 46 cm und musste daher mit Motorradführerschein gefahren werden. Er war kein Mehrspurfahrzeug, da der Radstand eben kleiner als 46 cm war.

    Mein erster MP 3 wurde durch den Händler durch Einzelzulassung auf einen Radstand von größer 46 cm erweitert. Die Blinker mussten einen gewissen Abstand haben, dafür wurden vorne ein Teil der Blinker abgeklebt und hinten Zusatzblinker angebracht. Damit hatte man die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und der Roller erhielt die L5e Zulassung. Das ist dann ein Mehrspurfahrzeug und kann mit dem Autoführerschein (bis 2013 ausgestellt) gefahren werden. Nach einem halben Jahr kam dann Aufregung auf. In einer Ausführungsverordnung zur StVo stand, das bei Mehrspurfahrzeugen immer beide Bremsen vorne und hinten gleichzeitig ansprechen müssen. Das war mit den beiden Bremsgriffen am Lenker nicht geben. Für mich war das kein Problem, da ich aufgrund der Einzelzulassung Bestandsschutz hatte. Neuzulassungen waren ein Glücksspiel. Während in einer Stadt die Fahrzeuge noch zugelassen wurden, versagte die Nachbarstadt schon die Zulassung. Das Problem wurde durch die Fußbremse gelöst, die zwar keiner vernünftig nutzen kann aber die gesetzlichen Vorschriften Erfüllung gibt. Nach einiger Zeit ist Piaggio wach geworden und hat den MP 3 dann auch sofort ohne Einzelzulassung mit L5e Zulassung auf den Markt gebracht.

    2007 wurde ich oft noch für mein Dreirad belächet und es wurde gelästert. Heute sind Dreiräder voll etabliert im Markt.

    Günter
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