Hallo babbemammebiker,

was Führerscheinklasse und EG Fahrzeugklasse betrifft kann ich aus eigener Erfahrung berichten:

Der erste MP 3 von Piaggion hatte eine L3e Zulassung, der Radabstand war kleiner als 46 cm und musste daher mit Motorradführerschein gefahren werden. Er war kein Mehrspurfahrzeug, da der Radstand eben kleiner als 46 cm war.

Mein erster MP 3 wurde durch den Händler durch Einzelzulassung auf einen Radstand von größer 46 cm erweitert. Die Blinker mussten einen gewissen Abstand haben, dafür wurden vorne ein Teil der Blinker abgeklebt und hinten Zusatzblinker angebracht. Damit hatte man die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt und der Roller erhielt die L5e Zulassung. Das ist dann ein Mehrspurfahrzeug und kann mit dem Autoführerschein (bis 2013 ausgestellt) gefahren werden. Nach einem halben Jahr kam dann Aufregung auf. In einer Ausführungsverordnung zur StVo stand, das bei Mehrspurfahrzeugen immer beide Bremsen vorne und hinten gleichzeitig ansprechen müssen. Das war mit den beiden Bremsgriffen am Lenker nicht geben. Für mich war das kein Problem, da ich aufgrund der Einzelzulassung Bestandsschutz hatte. Neuzulassungen waren ein Glücksspiel. Während in einer Stadt die Fahrzeuge noch zugelassen wurden, versagte die Nachbarstadt schon die Zulassung. Das Problem wurde durch die Fußbremse gelöst, die zwar keiner vernünftig nutzen kann aber die gesetzlichen Vorschriften Erfüllung gibt. Nach einiger Zeit ist Piaggio wach geworden und hat den MP 3 dann auch sofort ohne Einzelzulassung mit L5e Zulassung auf den Markt gebracht.

2007 wurde ich oft noch für mein Dreirad belächet und es wurde gelästert. Heute sind Dreiräder voll etabliert im Markt.

Günter