Hallo Michael,
das hatte ich bislang auch so gedacht. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter bei MSA wurde mir mitgeteilt, dass die Gewährleistungsansprüche nur bei dem Händler, bei dem die Maschine gekauft worden sei, erledigt werden müßen.
Als Beispiel nannte ich Ihm als Käufer die Maschine in Hamburg erworben zu haben und nach München umgezogen sei. Auch in diesem Fall sind die Gewährleistungsansprüche durch den Händler bei dem der Kauf erfolgte zu erledigen.
Sollte ein anderer Vertragshändler dieses freiwillig erledigen gibt es keine Probleme.
Mein Händler (nicht Händler des Kaufvertrages) hat nach edlichen Versuchen und investierter Zeit kein Interesse mehr den Fehler zu beheben. Die Maschine wird nun von einem Spediteur nach Süddeutschland zu MSA gebracht. Dort wird die Fehlersuche an den Bremsen fortgesetzt.
Für mich völlig unverständlich ist immer noch, dass die Maschine bei meinem Händler die neue TÜV-Plakette erhalten hat.
Gruß
Josef
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