ein guter Bekannter von mir war letztes Jahr mit dem Auto bei trockener Strasse unterwegs gewesen und es kam zu einem Unfall ohne polizeiliche Aufnahme
obwohl er die Vorfahrt genommen bekam, machte die gegnerische Versicherung ihm Probleme bei der Schadensbegleichung, da der Gutachter in seinem Bericht bei seinem Fahrzeug Sommerreifen eingetragen hatte und zum Unfallzeitpunkt die Temperaturen bei 4-5°C waren.
Sie begründen dies mit dem Hinweis, dass bei < 7°C die Sommereifen an Bodenhaftung verlieren und der Bremsweg dadurch länger wird, was mit Winterreifen den Unfall vermiedet hätte.
Er klagte gegen die Versicherung und musste 30% Teilschuld hinnehmen, da der Richter das auch so sah
Und nun der Witz:
Eine Nachträgliche Bestrafung (Bußgeld wegen Verstoß gegen die WR-Pflicht) wurde ihm keins auferlegt, da kein Schnee gelegen hatte.
Uwe
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