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Neuer Beschluss: Vorne ohne Kennzeichen

Das ist eine Diskussion über Neuer Beschluss: Vorne ohne Kennzeichen im Bereich Was gibt es Neues? des Community ; ...

  1. #1
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    Neuer Beschluss: Vorne ohne Kennzeichen

    Kein vorderes Kennzeichen für ausgewählte Fahrzeugklassen

    Für die Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e sind keine vorderen Kennzeichen mehr vorgeschrieben. Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft sollte aber von den Zulassungsbehörden ab sofort akzeptiert werden.

    Endlich einmal ein sinnvoller Entscheid: Bei Fachausschusssitzung für Fahrzeugzulassung einigten sich Bund und Länder darauf, die Kennzeichnungspflicht an der Front von Rollern, Motorrädern, Trikes (unser Quadro) und Co. abzuschaffen. Das hintere Kennzeichen ist weiterhin gesetzlich verpflichtend. Quads und ATVs fallen nicht unter die Regel und müssen vorne ein Nummernschild haben.

    Obwohl die neue Regelung erst ab dem 1. Januar 2016 gilt, werden Zulassungsbehörden gebeten, ab sofort keine vorderen Kennzeichen für die Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e auszugeben.
    Nach Protest des Landesinnungsverbands Nordrhein-Westfalen wurde die Debatte um die Kennzeichnungspflicht neu geführt. Mit der neuen Regelung zieht Deutschland mit den restlichen EU-Staaten gleich.

    Welche Fahrzeuge fallen unter die Regel?

    •L1e
    Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren;

    •L2e
    Dreirädriges Kraftfahrzeug (Kleinkraftrad) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 cm³ oder bis zu 4 kW bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren;

    •L3e
    Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

    •L4e
    Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) mit Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;

    Dieser Punkt gilt für den Quadro
    L5e
    Dreirädriges Fahrzeug (Kraftrad) mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

    Quelle: Wikipedia


    Nun hoffe ich Licht in die Irrelevanten Texte der Benutzer gebracht zu haben, denn was man ab und an hier liest ist Haarsträubend. Tut mir leid.
    Manche sind so schlau die sollten ihr Gehirn als selbstständig anmelden!
    Geändert von roland866 (17.04.2015 um 11:53 Uhr)
    Allzeit gute Fahrt wünscht dir/euch Roland

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von MaHei
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    Das steht schon eine weile fest und war glaube ich auch schon in dem breitgetretenen Kennzeichen Thema zu lesen. Ich find´s aber gut! Stellt sich jetzt nur die Frage wie es für diejenigen aussieht die einen kleinen Text in Ihren Fahrzeugpapieren finden bezüglich kleineres Schild etc.
    ---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
    Bei euch sind's die Augen, bei mir die Tastatur die um Gnade winselt...

  3. #3
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    Dieses Thema kenn ich auch schon länger, aber halt nicht alle suchen nach solchen Wörtern hier im Forum.

    Das einige Verwaltungen auch noch das neue Motorradkennzeichen ausgeben, wo doch der Quadro und die anderen Dreibeiner als Trikes gelistet sind, find ich für die Allgemeinheit die größte Sauerrei!!!
    Allzeit gute Fahrt wünscht dir/euch Roland

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